Villa, Wohnhaus, Reihenhaus und Eigentumswohnung
Einen erfolglosen Makler auswechseln
Wenn Sie bereits einen Immobilienmakler mit dem Verkauf ihres Hauses beauftragt haben, es aber innerhalb der vereinbarten Frist nicht zu einem erfolgreichem Abschluss gekommen ist, können Sie nicht ohne weiteres einen zweiten Makler mit dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung beauftragen.
Sie müssen den erteilten Auftrag erst schriftlich kündigen. Die einzuhaltenden Fristen stehen in Ihrem Vertrag.
Ihr Makler wird Ihnen mit Beendigung des Verkaufsauftrages eine Interessentenliste übergeben, auf welcher die Personen stehen, denen das Haus bereits nachgewiesen wurde.
Sollte mit einem dieser Interessenten im Nachhinein doch noch ein Kaufvertrag zustande kommen, gilt der Nachweis des ausgeschiedenen Immobilienmaklers als ursächlich und verpflichtet Verkäufer und Käufer zur vollen Provisionszahlung an den zuvor tätigen Makler.