Spekulationsfrist: Ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermieten
Erst vermieten, dann verkaufen
Wer seinen ausschließlich selbstgenutzten Wohnraum verkauft, entgeht der Spekulationssteuer nach einer Selbstnutzungsfrist von 2 Jahren. Wenn man einen Verkauf plant, sollte man allerdings nicht den Fehler machen, erst einmal zu vermieten, und dann erst zu verkaufen. So wird aus selbstgenutztem Wohnraum eine Geldanlage und die 10-jährige Frist gilt.
Nur wenn man im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren Eigennutzer war, entfällt die steuerliche Anrechnung eventueller Gewinne, die man beim Verkauf erzielt.
Es ist in jedem Falle ratsam, sich vor dem Verkauf von einem kompetenten Steuerberater oder einem erfahrenen Immobilienmakler beraten zu lassen, damit man keine Fehlentscheidungen trifft, die beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu finanziellen Verlusten führen können.